Muhammad Ibn Uthman berichtete, dass Imam Al-Mahdi (a.) sagte: „Was die eintretenden Ereignisse anbelangt, so kehrt darin zu den Erzählern unseres Ausspruchs zurück, denn sie sind mein Beweis gegen euch und ich bin Gottes Beweis gegen euch.”

[Al-Ghaibah von At-Tusi, Seite 184]

جماعة عن جعفر بن محمد بن قولويه وأبي غالب الزراري وغيرهما عن محمد بن يعقوب الكليني عن إسحاق بن يعقوب عن محمد بن عثمان العمري عن الإمام المهدي عليه السلام قال: وأما الحوادث الواقعة فارجعوا فيها إلى رواة حديثنا فإنهم حجتي عليكم وأنا حجة الله عليكم

Es gibt einige Probleme bei der Verwendung dieser Überlieferung als Beweis für Taqlid.

[1.] Der Imam benutzte das Wort ,,Erzähler“ der Aussprüche und nicht ,,Juristen“

[2.] Großgelehrten stuften diese Überlieferung als schwach ein, also kann es nicht als Beweislage für Taqlid dienen.

Al-Khui:

,,Dieser Brief wurde von drei Leuten überliefert, zwei von ihnen sind schwach, da ihre Vertrauenswürdigkeit nicht bewiesen wurde, somit ist diese Überlieferung nicht vertrauenswürdig. Die Überlieferung fordert auf, dass wir uns an die Erzähler der Aussprüche wenden müssen.“

[Tanqih al-Urwat al-Uthqa, Band 1, Seite 302]

Al-Khumaini:

,,Die Überlieferung ist schwach. Die Überlieferung, die von Ishaq ibn Yaqub aufgeschrieben wurde, wurde uns nicht überliefert, daher kennen wir den Kontext nicht und das, was der Imam (a) sagte.“

[al-Ijtihad wa Al-Taqlid, Seite 99-100]