Mujtahid (مجتهد) und Muhaddith (محدث) haben zwei verschiedene Bedeutungen. Die Begriffe und Gedanken sind verschieden. Ein Mufti (مفتي)/Marja´ (مرجع) ist jemand, der Fatawa (فتاوى) erlässt auf der Grundlage seiner Schlussfolgerungen seiner Forschung. Diese Forschung kann aus den Überlieferungen sein, aus dem Qur´an oder es kann von seiner rationalen Überlegung/Meinung sein. Wenn ich auf der anderen Seite eine Überlieferung erzähle, so öffne ich das Buch und lese die Überlieferung vor. Der Jurist drückt seine Gedanken und Schlussfolgerungen auf der Grundlage vieler Methoden aus. In der Fatwa zitiert man in der Regel nichts, man drückt lediglich seine Gedanken aus. Erzähler der Aussprüche zu Zeiten der Imame (a) erklärten, zitierten und lehrten die Aussprüche der Imame (a) den Leuten in ihrer Umgebung. Das war die einzige Sache, worauf sie sich konzentrierten. Ijtihad auf der anderen Seite dauert viele Jahre des Studiums, wo man Bücher der Gelehrten studiert und viele weitere Sachen, die nichts mit Überlieferungen zu tun haben. Erzähler der Aussprüche der Imame (a) wurden von den Imamen (a) gelobt und Juristen haben kein Recht, sich dieses für sich zu beanspruchen, da die Imame (a) von Ijtihad abrieten.

al-Sharif al-Murtadha sagt: ,,Es gibt ein klaren Unterschied zwischen einem Mufti und einem Erzähler der Aussprüche. Ein Mufti muss qualifiziert sein. Darüber hinaus zitiert der Mufti keinen anderen, sodern er drückt sich selbst aus.“

[al-Dhari´a ila Usul al-Shia, Seite 381]

as-Safi al-Golpaygani sagt: ,,Es gibt ein Unterschied zwischen einem Mujtahid und einem Erzähler der Aussprüche der Imame (a). Der Erzähler lernt die Überlieferungen und überliefert sie, wohingegen ein Mujtahid Fatawa erlässt. Falls ein Erzähler stirbt, so werden seine überlieferten Aussprüche nicht ungültig und wenn ein Mujtahid stirbt, so werden seine Fatawa nicht mehr befolgt und sind daher ungültig. (Taqlid eines Verstorbenen ist nicht erlaubt)

[Bayan al-Usul, Band 2, Seite 197]