Sama`ah ibn Mahran sagte: ,,Ich fragte Abu `Abdallah (a) über ein Mann, der nach der Morgendämmerung im Monat Ramadan isst und trinkt.“ Er (a) sagte: ,,Wenn er aufwachte und schaute, aber die Morgendämmerung nicht sah, danach aß, dann wieder zurückkehrte und sah, dass die Morgendämmerung eintraf, so muss er fasten und ihm obliegt keine Qadha (Nachholung). Wenn er aber aufwacht, isst und trinkt und danach schaut, ob die Morgendämmerung eintraf, so muss er fasten und ihm obliegt die Qadha (Nachholung) eines anderen Tages, denn er aß zuerst, dann ging er und schaute nach der Morgendämmerung, daher ist das Fasten für ein Tag notwendig.“

[Mirat-ul-`Uqul, Band 16, Seite 263]