al-Sayyid Sadiq al-Shirazi schreibt:
,,Was den Muqalid [den Nachahmer] betrifft, so ist es derjenige, der in Einklang mit der Meinung [raʾy] des Mujtahids [Rechtsgelehrten] handelt […] Wer also kein Mujtahid ist und keine Vorsichtsmaßnahme [durch das Befolgen verschiedener Rechtsgelehrten] durchführt, für den ist es verpflichtend, einen Mujtahid nachzuahmen und in Einklang mit seiner Meinung zu handeln. […] ,,Taqlīd in den islamischen Gesetzen“ bedeutet ,,in Übereinstimmung mit der Meinung eines Mujtahids handeln.“
[al-Masa`il al-Islamiyyah, Seite 177]
