Sayyid al-Sistani schreibt:

,,Wenn man einen Mujtahid [Rechtsgelehrten] nachahmt und in Einklang mit seiner Meinung handelt…“

[Minhaj-us-Salihin, Band 1, Seite 9]

,,Was den Mujtahid betrifft, so liegt keine Last auf ihm, weil er in Einklang mit seiner Meinung handelt, soweit gesagt wird, dass die Nachahmung [Taqlid] die Last der Handlungen [seiner Anhänger] [die in Einklang mit seiner Meinung ausgeführt werden] auf seinen Hals nimmt.“

[Taqrirat al-Imam al-Sistani, Band 5, Seite 233]

Das ist eine berühmte Usuli-Ausrede, die besagt, dass, wenn man Taqlid eines Mujtahids macht und dieser einen Fehler begeht, dass der Muqalid [der Anhänger] nicht für diesen Fehler verantwortlich gemacht werden kann. Jedoch werden wir in den nächsten Beiträgen sehen, dass diese Idee den Aussagen der Unfehlbaren (a) widerspricht.